AGB's

Die Palast Gourmet GmbH, Ohiostraße 10, 76149 Karlsruhe, (im Folgenden „Palast Gourmet“) führt Dienstleistungen im Bereich gehobenen Gastronomie für Veranstaltungen, Events und private Veranstaltungen durch.

§ 1 Vertragsgegenstand

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Palast Gourmet. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung des vereinbarten Leistungsumfangs mit den damit verbundenen Catering- und Serviceleistungen durch Palast Gourmet an den jeweiligen Kunden.

§ 2 Leistungen der Palast Gourmet

Leistungen, die durch Vor-Ort Besichtigungen von Mitarbeitern der Palast Gourmet entstehen, werden von Palast Gourmet mit vereinbarten Spesensätzen berechnet. Hierzu zählen auch die An- und Abfahrt per Bahn, PKW und Hotelübernachtungen.

§ 3 Auftragserteilung durch den Kunden

(1) Der Kunde bestellt die in der Vereinbarung aufgeführten Leistungen ausschließlich zu den vorliegenden Bedingungen.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die endgültige und der Rechnung zugrundeliegende Gästezahl bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Palast Gourmet schriftlich (per E-Mail) mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Mindest-Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Personal und Material werden nach den Listenpreisen der Palast Gourmet gesondert berechnet. Preise können bei der Palast Gourmet eingesehen werden.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Das Palast Gourmet -Personal nimmt grundsätzlich keine Abrechnungen mit den Gästen des Kunden vor. Wünscht der Kunde ausnahmsweise Abrechnungen durch die Palast Gourmet –Mitarbeiter gegenüber seinen Gästen, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung. Das Insolvenzrisiko der Abrechnung mit den Gästen bzw. des Einzuges der Forderungen gegen die Gäste trägt der Kunde.

(2) Gegenüber dem gestellten Personal ist allein Palast Gourmet weisungsberechtigt.

§ 5 Leistungshindernisse

Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches von Palast Gourmet liegen, Lieferengpässe bei einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipmentausstattungen entstehen, ist Palast Gourmet berechtigt, insoweit vergleichbare und für den Kunden zumutbare Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment zu liefern.

§ 6 Verlust oder Beschädigung von Gegenständen

Dem Kunden obliegt die Sorgfalts – und Obhutspflicht für angemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Kunden, dessen Gäste oder in seinem Auftrag handelnde Dritte werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur mit einem zusätzlichen Bearbeitungsaufwand von 10% des Wiederbeschaffungs – bzw. Reparaturbetrags dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 7 Reklamation

Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. direkt bei Abholung oder bei Durchführung der Dienstleistung erfolgt. Der Umtausch falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich.

Verdeckte Mängel an gelieferten Waren müssen Palast Gourmet unverzüglich nach der Entdeckung mitgeteilt werden.

Für durch den Kunden vorgenommene unsachgemäße Lagerung an der Ware entstandene Mängel übernimmt Palast Gourmet keine Haftung.

§ 8 Stornierungen

Erfolgt ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber nach Vertragsschluss, berechnet Palast Gourmet dem Kunden folgende Beträge, wobei für die Berechnung der Frist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Palast Gourmet ausschlaggebend ist: Bei Rücktritt bis spätestens 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird 10 % der kalkulierten Nettogesamtsumme fällig, bei Rücktritt bis spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % der kalkulierten Nettogesamtsumme, bei Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % der kalkulierten Nettogesamtsumme, bei Rücktritt bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % der kalkulierten Nettogesamtsumme und bei einem nach diesem Zeitpunkt erklärten Rücktritt 100 % der kalkulierten Nettogesamtsumme.

Grundlage der Berechnung ist die in der Vereinbarung auf Basis der festgelegten Mindestpersonenzahl berechnete Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bereits gezahlte Beträge werden mit den Stornierungskosten verrechnet.

§ 9 Zahlungsbedingungen

(1) Ab einer Nettogesamtsumme von EUR 5.000,- behält sich die Palast Gourmet eine Berechnung von 50% der kalkulierten Nettogesamtsumme zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer als Vorauszahlung vor. Diese Vorauszahlung ist bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die Palast Gourmet zu zahlen. Hierüber erhält der Kunde eine separate Rechnung. Diese Vorauszahlung wird mit den in der Endabrechnung ausgewiesenen Leistungen verrechnet.

(2) Die Leistungen von Palast Gourmet werden zu den in der Vereinbarung genannten Preisen in dem dort genannten Umfang abgerechnet, unabhängig davon, ob sie von dem Kunden vollständig in Anspruch genommen werden. Sind im Auftrag des Kunden von Palast Gourmet erbrachte Lieferungen und Leistungen nicht als Leistungsumfang aufgeführt, ist Palast Gourmet berechtigt, den Preis hierfür entsprechend den in der Gastronomie geltenden Preisen, den üblichen Stundensätzen und der zugrundeliegenden Kalkulation nach billigem Ermessen festzulegen.

(3) Alle Personal-, Getränke- und sonstigen Leistungen sind geschätzte Werte und werden nach effektivem Aufwand bzw. Einsatz berechnet. Getränkewerte werden auch nach Anbruchflaschen bzw. angebrochenen Getränkefässern berechnet. Die vom Kunden bestätigten Leistungen sind auf die vereinbarte Personenzahl ausgelegt.

(4) Abrechnungen erfolgen für jede Veranstaltung gesondert. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde, sofern er Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, bei Mahnung des Rechnungsbetrags nach Ablauf der 10-Tages-Frist oder 30 Tage nach Zugang der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz. Ist der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, schuldet er nach Mahnung des Rechnungsbetrags nach Ablauf der 10-Tages-Frist Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt, unbestritten oder von Palast Gourmet anerkannt sind.

§ 10 Gewährleistung / Haftung

(1) Sollten die Leistungen von Palast Gourmet wider Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, muss der Kunde dies unverzüglich rügen. Palast Gourmet ist dann verpflichtet, mangelfrei und vollständig nachzuliefern, soweit dies noch während der jeweiligen Veranstaltung ohne wesentliche Verzögerung geschehen kann. Das Recht auf Rücktritt oder Minderung ist bei rechtzeitiger Nachlieferung ausgeschlossen.

(2) Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Palast Gourmet einschließlich aller für sie als Erfüllungsgehilfen i.S.v. § 278 BGB tätigen Mitarbeiter nach oder es handelt sich um Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) Dritte, insbesondere Gäste des Kunden, können aus einem Vertrag des Kunden keine Rechte gegen Palast Gourmet herleiten. Soweit Palast Gourmet oder seine Mitarbeiter aufgrund Nichterfüllung oder Verletzung von Pflichten, die nach diesem Vertrag oder dem Gesetz dem Kunden obliegen, von Dritten in Anspruch genommen wird, wird der Kunde Palast Gourmet von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglich freistellen.

§ 11 Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 10 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber nach § 10 ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Sonstige Pflichten der Vertragspartner

(1) Der Kunde ist für die für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen verantwortlich und wird diese vor Veranstaltungsbeginn beibringen. Sämtliche Verkehrssicherungspflichten obliegen ausschließlich dem Kunden.

(2) Soweit Palast Gourmet -Mitarbeiter bei dem Kunden tätig werden, obliegt dem Kunden die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes und sämtlicher anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die in seinem unmittelbaren Einflussbereich stehen.

§ 13 Preise / Auftragsannahme

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro.

(2) Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.

§ 13 Sonstige Bestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen der Veranstaltungsvereinbarung müssen schriftlich erfolgen, damit diese wirksam sind. Das gleiche gilt für die Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Sollte die Veranstaltungsvereinbarung teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, berührt dies ihre Wirksamkeit im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung soll eine Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bei Vertragsschluss bedacht hätten. Ist eine solche Ausfüllung nicht durch Auslegung zu ermitteln, verpflichten sich die Parteien, eine der unwirksamen möglichst nahekommende Regelung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlage zu treffen.

§ 14 Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen Palast Gourmet sowie ausschließlicher Erfüllungsort ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, für beide Teile Karlsruhe.

(3) Palast Gourmet ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem oder einem besonderen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

© Palast-Gourmet – fine food and more 2014